
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat einen Vorschlag der Grünen abgelehnt, die Steuerbefreiung für Kryptowährungen nach einer einjährigen Haltefrist abzuschaffen. Die Entscheidung bedeutet, dass Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Deutschland weiterhin steuerfrei bleiben, wenn Anleger die Vermögenswerte länger als zwölf Monate halten.
Der Grünen-Vorschlag zielte darauf ab, die sogenannte „Haltefrist“-Regelung zu streichen, die Kryptowährungen seit Jahren eine steuerliche Vorzugsbehandlung gegenüber anderen Anlageklassen gewährt. Die Partei argumentierte, dass die Ausnahmeregelung nicht mehr in die moderne Finanzlandschaft passe, da sie ursprünglich für physische Wertgegenstände wie Gold, Antiquitäten oder ausländische Währungen konzipiert wurde.
Forschungsergebnisse des Frankfurt School Blockchain Centers zufolge könnte Deutschland durch eine Änderung der Krypto-Besteuerung jährlich bis zu 11,4 Milliarden Euro (etwa 12,9 Milliarden US-Dollar) zusätzlich einnehmen.
Breite Ablehnung im Parlament
Der Vorschlag scheiterte an der Ablehnung mehrerer Fraktionen. Die CDU/CSU argumentierte, dass die Maßnahme neue Inkonsistenzen schaffen würde, da Kryptowährungen dann anders besteuert würden als vergleichbare Anlageklassen wie Edelmetalle und Devisen.
Die AfD lehnte den Vorschlag aus grundsätzlichen steuerpolitischen Erwägungen ab und forderte stattdessen eine Senkung der Steuerlast. Die Partei argumentierte, dass sich die Regierung auf Ausgaben für innere Sicherheit, Außenpolitik und das Justizsystem konzentrieren sollte.
Die SPD nahm eine vorsichtigere Position ein. Während die Partei grundsätzlich eine strengere Krypto-Besteuerung befürwortet, will sie zunächst einen formellen Vorschlag von Finanzminister Lars Klingbeil abwarten, bevor sie konkrete Gesetzesänderungen unterstützt. Klingbeil hatte bereits im April bei der Vorstellung des Bundeshaushalts 2027 signalisiert, dass die Regierung plant, Kryptowährungen „anders zu besteuern“. Die geplanten Maßnahmen sollen voraussichtlich zusätzliche 2 Milliarden Euro an Steuereinnahmen bringen.
Nur Die Linke unterstützte den Grünen-Vorschlag vorbehaltlos, wies jedoch gleichzeitig auf Schwächen des Gesetzentwurfs hin. Insbesondere fehlten klare Grenzen für die Verrechnung von Kryptoverlusten, und der Verwaltungsaufwand könnte die Steuereinnahmen deutlich schmälern.
Separater Vorstoß: EU-weites Bitcoin-Mining-Verbot gefordert
Parallel dazu brachte Die Linke einen weiteren Antrag ein, der Deutschland auffordert, sich auf EU-Ebene für Handelsverbote von Kryptowährungen einzusetzen. Der Antrag zielt auf Kryptowährungen ab, die „keine makroökonomische Funktion erfüllen, massive Umweltschäden durch Proof-of-Work-Prozesse verursachen oder erhebliche systemische Risiken für die Finanzstabilität darstellen“. Diese Formulierung stellt Bitcoin als größte Proof-of-Work-Kryptowährung mit einer Marktkapitalisierung von etwa 1,6 Billionen US-Dollar direkt in den Fokus der Debatte.
Ausblick
Die aktuelle Rechtslage bleibt vorerst unverändert. Die einjährige Haltefrist für steuerfreie Kryptogewinne bleibt bestehen. Allerdings hat Finanzminister Klingbeil bereits Reformen für 2027 angekündigt, sodass Krypto-Investoren in Deutschland sich auf mögliche Änderungen in der Zukunft einstellen sollten.
Quelle: crypto.news





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