Großbritannien visiert 10% Krypto-Limit für Privatanlegerfonds in einer großen politischen Kehrtwende an.
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Großbritannien visiert 10% Krypto-Limit für Privatanlegerfonds in einer großen politischen Kehrtwende an.

Von germanlbn
  • Die britische FCA schlägt vor, dass Einzelhandelsfonds (UCITS/non-UCITS) bis zu 10 % ihres Vermögens in Krypto‑ETNs investieren dürfen
  • Die 10 %-Grenze ist eine konservative Schutzmaßnahme, die es Managern ermöglicht, eine maßvolle Krypto‑Exposition anzubieten und gleichzeitig den Anlegerschutz zu wahren
  • Die Konsultation dauert fünf Wochen und endet am 13. Juli; Fonds müssen ihre Krypto‑Exposition mit den angegebenen Anlagezielen und Risikoprofilen in Einklang bringen

Die Financial Conduct Authority (FCA) wird eine enorme Änderung in der Finanzpolitik Großbritanniens vornehmen. 

Die Aufsichtsbehörde schlug vor, dass Einzelhandels‑Investmentfonds bis zu 10 % ihres Vermögens in Krypto‑ETNs (börsengehandelte Schuldverschreibungen) investieren dürfen.

Ein abgesicherter Ansatz für Krypto‑Investitionen

Die FCA erklärte in ihrer Konsultation, dass die vorgeschlagene 10 %-Grenze „konservative Beschränkungen für die Vermögenswerte festlegen würde, denen ein Fonds ausgesetzt sein darf, im Austausch dafür, dass diese Fonds an Privatkunden vermarktet werden dürfen.“

Einzelhandelsfonds, die in Kryptowährungen investieren möchten, müssen laut FCA ebenfalls nachweisen, dass ihre Investition „mit den offengelegten Anlagezielen und dem Risikoprofil des jeweiligen Fonds vereinbar“ ist.

Der Plan besagte, dass nicht regulierte und qualifizierte Anleger‑Schemata in „spekulativere Vermögenswerte“ investieren könnten, ohne Beschränkungen der Eigentumsverhältnisse, aber diese Fonds dürften nicht an Privatanleger vermarktet oder angeboten werden. 

Die Strategie umfasst speziell zugelassene Einzelhandels‑UCITS- und Nicht‑UCITS‑Investmentfondsstrukturen.

Darüber hinaus verhindert eine solche Anlagegrenze eine übermäßige Volatilität eines Portfolios, das von normalen Anlegern gehalten wird. 

Der Rahmen hilft Fondsmanagern, digitale Vermögenswerte mit größter Professionalität zu verwalten.

Daher sollten die Hauptakteure in den Institutionen ein Gleichgewicht zwischen Vermögenswachstum und allgemeiner Systemsicherheit finden.

Neue Konsultation für den Kryptowährungsmarkt

Die Aufsichtsbehörde startete eine fünfwöchige Konsultationsfrist für Rückmeldungen zu dem Vorschlag.

Dieser spezielle Überprüfungszeitraum läuft und endet offiziell am 13. Juli. 

Jeder Marktteilnehmer, der politische Vorschläge einbringen möchte, muss dies vor der endgültigen Frist tun.

Zusätzlich schreiben die Regeln eine strenge Übereinstimmung zwischen der Vermögensauswahl und den erklärten Zielen des Fonds vor. 

Verwaltungsgesellschaften müssen ihre Kryptowährungs‑Exposition direkt an die Risikoprofile der Verbraucher anpassen. 

Dies bedeutet, dass Geld ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers keine ungesicherten Risiken eingehen darf.

Um angemessene Transparenz zu gewährleisten, müssen Vermögensverwalter alle wesentlichen Bestände an digitalen Token offenlegen. 

Diese Berichtspflicht hält Privatkunden über die zugrunde liegenden Portfoliorisiken vollständig informiert. 

Anleger werden somit in der Lage sein, ihre Exposition gegenüber diesen volatilen digitalen Vermögenswerten leicht zu verfolgen.

Investment Association unterstützt FCA

Der Plan wurde von der Investment Association unterstützt, einem britischen Verband der Vermögensverwaltungsbranche.

John Allan, Direktor der Abteilung für Innovation und Betrieb, erklärte, dass der Kauf von Kryptowährungen über börsennotierte, regulierte Produkte den Anlegern einen transparenteren Kanal biete als unregulierte Alternativen, und dass die 10 %-Hürde helfe, Risiken richtig zu managen.

Die FCA erklärte, dass die Fonds in der Lage sein werden, Krypto‑ETNs zu halten, die an britisch anerkannten Investmentbörsen notiert sind, sowie solche, die an EU‑ und globalen Märkten gehandelt werden, die die bestehenden Anforderungen an zugelassene Märkte erfüllen.

Von Fondsmanagern wird erwartet, dass sie nachweisen, dass alle Krypto‑ETN‑Bestände mit den offengelegten Anlagezielen und dem Risikoprofil eines Fonds vereinbar sind, und dass sie eine Exposition über einer echten Geringfügigkeitsschwelle als wesentlichen Bestandteil der Fondsstrategie melden.

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