EU-Gesetzgeber bringen digitalen Euro-Plan mit starker Unterstützung des Ausschusses voran
CBDC

EU-Gesetzgeber bringen digitalen Euro-Plan mit starker Unterstützung des Ausschusses voran

Von germanlbn
  • Der EU-Ausschuss stimmt dem Vorschlag für einen digitalen Euro zu und bringt die CBDC-Gesetzgebung in die Verhandlungen.
  • Zu den Datenschutzmaßnahmen gehören Zero-Knowledge-Beweise und Beschränkungen des EZB-Zugriffs auf Benutzerdaten.
  • Der Rahmen für den digitalen Euro fügt Halteobergrenzen und kostenlose Basisdienste hinzu, um die Stabilität zu schützen.

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat den digitalen Euro vorangetriebenVorschlagnach der Verabschiedung wichtiger Gesetze im Zusammenhang mit der digitalen Währungsinitiative der Zentralbank der Europäischen Union. Die Abstimmung stellt einen weiteren Schritt zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für einen digitalen Euro dar und gleichzeitig den Erhalt von Bargeld als allgemein akzeptierte Zahlungsmethode im gesamten Euroraum.

Ausschuss unterstützt Rahmenwerk für den digitalen Euro

Die europäischen Gesetzgeber stimmten der digitalen Euro-Verordnung mit 43 zu 14 Stimmen zu und rückten den Vorschlag damit näher an die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten heran. Das Paket umfasste auch Maßnahmen für digitale Euro-Dienste in Nicht-Euro-Ländern und Schutzmaßnahmen für Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel.

Der vorgeschlagene digitale Euro würde von der Europäischen Zentralbank ausgegeben und als digitale Form öffentlicher Gelder fungieren. Nach Angaben des Gesetzgebers würde das System sowohl Online- als auch Offline-Transaktionen in der gesamten Eurozone unterstützen.

Im Rahmen, onlineZahlungenwürde über ein kontobasiertes Modell funktionieren, das von autorisierten Zahlungsanbietern verwaltet wird. In der Zwischenzeit würden Offline-Zahlungen auf direkt auf Geräten gespeicherten Werten basieren, wodurch ein Zahlungserlebnis ähnlich wie bei Bargeld geschaffen würde.

Der Gesetzgeber betonte, dass der digitale Euro das physische Bargeld ergänzen und nicht ersetzen soll. Der Vorschlag soll außerdem sicherstellen, dass die Bürger ihre bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können.

Der Datenschutz bleibt ein zentrales Merkmal der Gesetzgebung. Das Rahmenwerk beinhaltet Privacy-by-Design-Prinzipien und schlägt den Einsatz wissensfreier Technologie zur Transaktionsüberprüfung vor. Dadurch könnten Transaktionen validiert werden, ohne dass unnötige persönliche Informationen preisgegeben werden.

Der Vorschlag sieht vor, dass die Europäische Zentralbank keinen Zugriff auf die persönlichen Identifikationsdaten der Nutzer haben soll. Befürworter argumentieren, dass diese Schutzmaßnahmen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Zukunft stärken könntendigitaler EuroSystem.

Datenschutzmaßnahmen und Finanzstabilitätsgarantien

Der Gesetzesentwurf führt Beschränkungen für einzelne digitale Euro-Bestände ein, um Risiken für den gesamten Bankensektor zu verringern. Die Europäische Kommission würde diese Grenzwerte nach Konsultation der EZB festlegen und sie regelmäßig überprüfen.

Unternehmen wäre es generell untersagt, digitale Euro über den kurzen Zeitraum hinaus zu halten, der für den Empfang von Zahlungen erforderlich ist. In den meisten Fällen konnten eingehende Guthaben nur bis zu 24 Stunden in digitaler Euro-Form verbleiben.

Das Rahmenwerk verhindert auch, dass digitale Euro-Guthaben verzinst werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Maßnahme die Anreize für umfangreiche Überweisungen von traditionellen Bankeinlagen verringern könnte.

Grundlegende Dienste, einschließlich Kontozugriff, Fondsverwaltung und Standardzahlungen, würden für Benutzer weiterhin kostenlos bleiben. Allerdings könnten Zahlungsanbieter für bestimmte Zusatzdienste regulierte Gebühren erheben.

Bevor ein Start erfolgt, wird dieEZBSie müssen technische Standards fertigstellen, Pilotprogramme durchführen und Infrastrukturtests abschließen. Aktuelle Pläne zielen darauf ab, bis 2029 technisch einsatzbereit zu sein. Die endgültige Umsetzung hängt jedoch vom Abschluss des Gesetzgebungsprozesses und der Zustimmung der EU-Institutionen ab.

Quelle: Live Bitcoin News

germanlbn

Über den Autor

germanlbn

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert